Verwaltungsgerichtshof 3013/78

3013/78Verwaltungsgerichtshof31.03.1981

Regest

Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3013/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.03.1981
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1981:1978003013.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- und der Stadt Linz Aufwendungen in der Höhe von S 6.835,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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