Verwaltungsgerichtshof 3002/78

3002/78Verwaltungsgerichtshof28.11.1978

Regest

Besondere Voraussetzungen der Handhabung des AVG §68 Abs2 Anfrage gemäß VwGG §41 Abs1 und Parteiengehör durch den VwGH Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 3002/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.11.1978

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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