Verwaltungsgerichtshof 2991/78

2991/78Verwaltungsgerichtshof28.04.1980

Regest

Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Befangenheit von Sachverständigen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2991/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.04.1980

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 1.900,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 3.924,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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