Verwaltungsgerichtshof 2989/78

2989/78Verwaltungsgerichtshof17.09.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2989/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.09.1981
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1981:1978002989.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.646, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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