Verwaltungsgerichtshof 2943/78

2943/78Verwaltungsgerichtshof17.05.1979

Regest

Verfahrensbestimmungen Befangenheit offenbare Unrichtigkeiten Einfluß auf die Sachentscheidung Befangenheit der Mitglieder von Kollegialbehörden

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2943/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.05.1979

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 1.900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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