Verwaltungsgerichtshof 2875/78

2875/78Verwaltungsgerichtshof06.03.1979

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Verweigerung der Sprecherlaubnis Verweigerung der Sprecherlaubnis

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2875/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.03.1979

Spruch

Die Beschwerde des RH in M, BRD, vertreten durch Dr. Wolfgang Moringer, Rechtsanwalt in Linz-Urfahr, Mühlkreisbahnstraße 3, gegen die Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch ein Organ der Bundespolizeidirektion Linz am 7. September 1978, vertreten durch die Finanzprokuratur in Wien I, Rosenbursenstraße 1, wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 750,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.