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2875/78•Verwaltungsgerichtshof 2875/78
2875/78Verwaltungsgerichtshof06.03.1979
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Verweigerung der Sprecherlaubnis Verweigerung der Sprecherlaubnis
Die Beschwerde des RH in M, BRD, vertreten durch Dr. Wolfgang Moringer, Rechtsanwalt in Linz-Urfahr, Mühlkreisbahnstraße 3, gegen die Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch ein Organ der Bundespolizeidirektion Linz am 7. September 1978, vertreten durch die Finanzprokuratur in Wien I, Rosenbursenstraße 1, wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 750,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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