Verwaltungsgerichtshof 2850/78

2850/78Verwaltungsgerichtshof09.03.1979

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2850/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.03.1979
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1979:1978002850.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.520,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren auf weiteren Aufwandersatz von S 240,-- wird abgewiesen.

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