Verwaltungsgerichtshof 2848/78

2848/78Verwaltungsgerichtshof22.10.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2848/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.10.1980

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 2.862,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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