Verwaltungsgerichtshof 2829/78

2829/78Verwaltungsgerichtshof25.01.1979

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2829/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.01.1979

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 450,-- (insgesamt S 900,--) und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von je S 1.500,-- (insgesamt S 3.000,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.