Verwaltungsgerichtshof 2825/78

2825/78Verwaltungsgerichtshof17.05.1978

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Auswechslung behördlicher Aufträge und Maßnahmen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2825/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.05.1978

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.470,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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