Verwaltungsgerichtshof 2801/78

2801/78Verwaltungsgerichtshof27.06.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2801/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.1980

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.210,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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