Verwaltungsgerichtshof 2786/78

2786/78Verwaltungsgerichtshof12.12.1980

Regest

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2786/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.12.1980
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1980:1978002786.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 1.150,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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