Verwaltungsgerichtshof 2690/78

2690/78Verwaltungsgerichtshof07.05.1979

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2690/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.05.1979

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 2.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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