Verwaltungsgerichtshof 2689/78

2689/78Verwaltungsgerichtshof23.04.1979

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2689/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.1979
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1979:1978002689.X00

Spruch

Der am 10. Februar 1977 beim Bundesminister für Unterricht und Kunst eingelangte Antrag auf Übergang der Entscheidungspflicht gemäß dem § 73 Abs. 2 AVG 1950 wird zurückgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.280,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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