Verwaltungsgerichtshof 2611/78

2611/78Verwaltungsgerichtshof13.09.1979

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2611/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.09.1979

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Landeshauptmann von Oberösterreich) hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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