Verwaltungsgerichtshof 2452/78

2452/78Verwaltungsgerichtshof08.10.1979

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2452/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.10.1979

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- und den mitbeteiligten Parteien H K, P K und A R Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 3.032,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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