Verwaltungsgerichtshof 2385/78

2385/78Verwaltungsgerichtshof20.03.1979

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2385/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.03.1979
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1979:1978002385.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.160, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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