Verwaltungsgerichtshof 2328/78

2328/78Verwaltungsgerichtshof19.06.1979

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2328/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.1979
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1979:1978002328.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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