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2305/78•Verwaltungsgerichtshof 2305/78
2305/78Verwaltungsgerichtshof08.05.1979
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.160,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Aufwandersatzmehrbegehren wird abgewiesen.
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