Verwaltungsgerichtshof 2193/78

2193/78Verwaltungsgerichtshof21.02.1979

Regest

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2193/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.02.1979

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Kärnten hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 3.070,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird ab- bzw. zurückgewiesen.

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