Verwaltungsgerichtshof 2184/78

2184/78Verwaltungsgerichtshof29.04.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2184/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.04.1980

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 4.370,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird zurückgewiesen.

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