Verwaltungsgerichtshof 2044/78

2044/78Verwaltungsgerichtshof25.09.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2044/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1981
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1981:1978002044.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 8.550,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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