Verwaltungsgerichtshof 2034/78

2034/78Verwaltungsgerichtshof18.02.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2034/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.02.1982
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1982:1978002034.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 5.100,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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