Verwaltungsgerichtshof 1945/78

1945/78Verwaltungsgerichtshof03.04.1979

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1945/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.04.1979

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Wien Aufwendungen in der Höhe von S 1.900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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