Verwaltungsgerichtshof 1933/78

1933/78Verwaltungsgerichtshof25.09.1979

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1933/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1979
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1979:1978001933.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 7.202,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das „Mehrbegehren“ wird abgewiesen.

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