Verwaltungsgerichtshof 1878/78

1878/78Verwaltungsgerichtshof23.04.1979

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Anspruch auf Sachentscheidung Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1878/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.1979

Spruch

Der am 3. Jänner 1977 beim Bundesminister für Unterricht und Kunst eingelangte Antrag auf Übergang der Entscheidungspflicht gemäß § 73 Abs. 2 AVG 1950 wird zurückgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.140,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Aufwandersatzbegehren der Israelitischen Kultusgemeinde Wien für den Schriftsatz vom 12. Februar 1979 wird abgewiesen.

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