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1878/78•Verwaltungsgerichtshof 1878/78
1878/78Verwaltungsgerichtshof23.04.1979
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Anspruch auf Sachentscheidung Allgemein
Der am 3. Jänner 1977 beim Bundesminister für Unterricht und Kunst eingelangte Antrag auf Übergang der Entscheidungspflicht gemäß § 73 Abs. 2 AVG 1950 wird zurückgewiesen.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.140,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Aufwandersatzbegehren der Israelitischen Kultusgemeinde Wien für den Schriftsatz vom 12. Februar 1979 wird abgewiesen.
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