Verwaltungsgerichtshof 1817/78

1817/78Verwaltungsgerichtshof31.10.1979

Regest

Formgebrechen behebbare Unterschrift Unterschrift

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1817/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.10.1979

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm über die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den vom Magistrat der Stadt Wien erlassenen Haftungsbescheid vom 14. März 1977 abgesprochen wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 6.420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.