Verwaltungsgerichtshof 1772/78

1772/78Verwaltungsgerichtshof19.09.1979

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1772/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.09.1979

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 900,--- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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