Verwaltungsgerichtshof 1768/78

1768/78Verwaltungsgerichtshof11.06.1979

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1768/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.06.1979

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.912,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.