Verwaltungsgerichtshof 1748/78

1748/78Verwaltungsgerichtshof04.07.1979

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1748/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.07.1979

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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