Verwaltungsgerichtshof 1647/78

1647/78Verwaltungsgerichtshof21.04.1982

Regest

Anspruch auf Sachentscheidung Besondere Rechtsgebiete Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse Einhaltung der Formvorschriften Ermessen Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1647/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.04.1982
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1982:1978001647.X00

Spruch

Der Antrag vom 15. Juli 1971 auf Gewährung eines Ausgleiches gemäß § 76 KOVG 1957 wird abgewiesen.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 1.200,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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