Verwaltungsgerichtshof 1634/78

1634/78Verwaltungsgerichtshof20.09.1978

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Änderung von Anträgen und Ansuchen im Berufungsverfahren Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1634/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.09.1978
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1978:1978001634.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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