Verwaltungsgerichtshof 1601/78

1601/78Verwaltungsgerichtshof24.04.1979

Regest

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1601/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.04.1979

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Vorarlberg Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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