Verwaltungsgerichtshof 1598/78

1598/78Verwaltungsgerichtshof14.11.1980

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1598/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.11.1980
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1980:1978001598.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 2.592,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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