Verwaltungsgerichtshof 1541/78

1541/78Verwaltungsgerichtshof11.01.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1541/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.01.1980
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1980:1978001541.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.000, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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