Verwaltungsgerichtshof 1424/78

1424/78Verwaltungsgerichtshof29.06.1982

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1424/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.06.1982

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.670,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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