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1386/78•Verwaltungsgerichtshof 1386/78
1386/78Verwaltungsgerichtshof13.05.1980
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung
Der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 20. Dezember 1972, Zl. MA 14-L 6/72, wird gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 in Verbindung mit § 42 Abs. 5 VwGG 1965 keine Folge gegeben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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