Verwaltungsgerichtshof 1386/78

1386/78Verwaltungsgerichtshof13.05.1980

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1386/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.05.1980

Spruch

Der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 20. Dezember 1972, Zl. MA 14-L 6/72, wird gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 in Verbindung mit § 42 Abs. 5 VwGG 1965 keine Folge gegeben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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