Verwaltungsgerichtshof 1365/78

1365/78Verwaltungsgerichtshof31.05.1979

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1365/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.05.1979

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.340,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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