Verwaltungsgerichtshof 1295/78

1295/78Verwaltungsgerichtshof03.04.1979

Regest

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde res iudicata ne bis in idem Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1295/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.04.1979
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1979:1978001295.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.320,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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