Verwaltungsgerichtshof 1280/78

1280/78Verwaltungsgerichtshof05.09.1980

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1280/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.09.1980
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1980:1978001280.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 900, und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 3.000, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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