Verwaltungsgerichtshof 1256/78

1256/78Verwaltungsgerichtshof25.10.1978

Regest

Auslegung Allgemein authentische Interpretation VwRallg3/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1256/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.10.1978

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Tirol hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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