Verwaltungsgerichtshof 1235/78

1235/78Verwaltungsgerichtshof29.01.1980

Regest

Ermessen besondere Rechtsgebiete Ermessen VwRallg8

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1235/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.01.1980

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S720,-- (zusammen S1.440,--) und dem Bund als mitbeteiligte Partei Aufwendungen in der Höhe von je S2.400,--, zusammen somit S4.800,--, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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