Verwaltungsgerichtshof 1230/78

1230/78Verwaltungsgerichtshof24.10.1980

Regest

freie Beweiswürdigung Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1230/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.10.1980
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1980:1978001230.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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