Verwaltungsgerichtshof 1197/78

1197/78Verwaltungsgerichtshof08.11.1978

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1197/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.11.1978
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1978:1978001197.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 5.105,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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