Verwaltungsgerichtshof 1071/78

1071/78Verwaltungsgerichtshof27.02.1979

Regest

Verbesserungsauftrag Ausschluß Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters Stellung des Vertretungsbefugten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1071/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.1979

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.460,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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