Verwaltungsgerichtshof 1048/78

1048/78Verwaltungsgerichtshof12.09.1978

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1048/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.09.1978
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1978:1978001048.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 900, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.