Verwaltungsgerichtshof 1040/78

1040/78Verwaltungsgerichtshof10.04.1979

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1040/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.04.1979
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1979:1978001040.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.250,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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