Verwaltungsgerichtshof 0951/78

0951/78Verwaltungsgerichtshof23.02.1979

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0951/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.1979
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1979:1978000951.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.