Verwaltungsgerichtshof 0893/78

0893/78Verwaltungsgerichtshof29.04.1981

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0893/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.04.1981

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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