Verwaltungsgerichtshof 0769/78

0769/78Verwaltungsgerichtshof27.06.1978

Regest

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0769/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.06.1978
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1978:1978000769.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 2.862,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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